Immobilienbewertung

Verkehrswert- bzw. Marktwertermittlung vom Fachmann

Sie erhalten von uns Wertexpertisen und Verkehrswertgutachten für: 

  • ➩ unbebaute Grundstücke
  • ➩ bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
  • ➩ Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • ➩ Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren (städtebauliche Sanierung)

Bei den bebauten Grundstücken und grundstückgleichen Rechten handelt es sich zum Beispiel um Wohngebäude, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum und Erbbaurechte.

Die Rechte und Belastungen beziehen sich in der Regel auf  Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Baulasten und Dienstbarkeiten in Verbindung mit Gebäuden.

Anlässe für die Wertermittlung sind beispielsweise:

  • ➩ Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
  • ➩ Entscheidung in Kapitalanlagen
  • ➩ Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • ➩ Beleihung (Beleihungswertermittlung)
  • ➩ Versicherung (Versicherungswertermittlung)
  • ➩ Erbauseinandersetzungen (z. B. Pflichtteilsbestimmung)
  • ➩ Vermögensaufstellung
  • ➩ Enteignungs- oder Entschädigungsverfahren
  • ➩ Zwangsversteigerung
  • ➩ steuerliche Anlässe (Entnahme, Erbschaft)
  • ➩ Gegengutachten, Gutachtenüberprüfung

Wertermittlung, Ordner

Umfang der Gutachten bzw. der Wertermittlung:

Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Zweck des Gutachtens erhalten Sie von uns auf Wunsch Formularbewertungen, Kurzgutachten und »gerichtsfeste« Gutachten.

Erforderliche Unterlagen für das Wertgutachten

Für die Bearbeitung Ihres Wertgutachtens werden abhängig vom gewählten Umfang des Gutachtens verschiedene Unterlagen und Auskünfte benötigt. Diese können Sie uns in Kopie übergeben oder die Originale leihweise zur Verfügung stellen.

Auf Wunsch und mit Ihrer Vollmacht werden wir die nötigen Informationen von den zuständigen Behörden auch selbst einholen bzw. vor Ort Einsicht in die entsprechenden Dokumente nehmen.

Benötigte Informationen und Unterlagen:
  • ➩ aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (aktuelle Flurkarte)
  • ➩ aktueller, vollständiger Grundbuchauszug, bei bestehenden wertrelevanten Rechten oder Lasten in Abt. II des Grundbuchs: Kopie der Eintragungsbewilligung bzw. Kopie der Grundakten
  • ➩ Bescheinigung der Kommune bzw. des Erschließungsträgers über ggf. noch anfallende Erschließungsbeiträge nach BauGB und KAG
  • ➩ aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • ➩ aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster
  • ➩ Baugenehmigungsunterlagen und Bauzeichnungen der auf dem Bewertungsgrundstück befindlichen Gebäude (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung, Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen sowie der Brutto-Grundflächen)
  • ➩ ggf. Mietverträge
  • ➩ bei Wohnungs- oder Teileigentum zusätzlich: Name und Anschrift der Hausverwaltung, vollständige Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen und ggf. Baubeschreibung, Auskunft über die Höhe der Instandhaltungsrücklage

Honorar für Verkehrswertgutachten 

Honorar, DollarMit Inkrafttreten der HOAI 2009 bzw. auch in der aktuell gültigen HOAI ist der bisher für die Honorierung von Wertermittlungen maßgebliche § 34 ersatzlos entfallen.
Die Honorierung für Privatgutachten erfolgt deshalb auf der Grundlage des Werkvertragsrechts (§ 632 BGB) des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hiernach kann das Honorar frei vereinbart werden. Das bietet Ihnen und uns die Möglichkeit, kundenorientierte Leistungen zu leistungsgerechten Honoraren zu vereinbaren.
Bewertungsdienstleistungen besitzen ein großes Spektrum.

 

Eine Leistungsübersicht finden Sie hier ► Aktuelle Leistungsübersicht (PDF)

Vor der Auftragsvergabe klären wir deshalb gemeinsam den gewünschten bzw. für Ihre Zwecke erforderlichen Umfang des Gutachtens. Darauf basierend vereinbaren wir die Abrechnung nach Stundensätzen oder als Pauschalpreis.
Je nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen (von der Wertexpertise bis zum „gerichtsfesten“ Gutachten) beträgt das Honorar überwiegend zwischen 100,- € bis ca. 2.500,- €.
Für im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft erbrachte Bewertungsleistungen bildet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) die gesetzliche Grundlage.

 

Sie interessieren sich für eine Wertermittlung für Ihre Immobilie oder eine unserer Architektenleistungen? Sie möchten eine Energieberatung für Ihr Wohngebäude? Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.