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Zertifizierung:
Zitat aus Sprengnetter, Lehrbuch und Kommentar:
„Zertifizierte Sachverständige sind Personen, die eine von einer die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren) erfüllenden Zertifizierungsstelle genau festgelegte fachliche Qualität und Kompetenz auch aktuell noch besitzen.“
Nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird seit 2003 weltweit einheitlich Personal zertifiziert.
Da diese Norm weltweit gilt, ist der Nachweis einer dementsprechenden Zertifizierung grundsätzlich ein in der EU bereits jetzt einheitliches Markenzeichen für glaubwürdige und sachkundige Personen.
Zitat aus Sprengnetter, Lehrbuch und Kommentar:
„Ein entscheidender Vorteil der Zertifizierung gegenüber der öffentlichen Bestellung ist, dass bei einer Zertifizierung die Aus- und Weiterbildung aller Sachverständigen sowie die Qualität seiner Gutachten nicht nur einmal (d.h. im Rahmen der erstmaligen Zertifizierungsprüfung) festgestellt, sondern regelmäßig überprüft werden. Der zertifizierte Sachverständige muss außerdem seine Kompetenz alle fünf Jahre in einem Fachgespräch unter Beweis stellen (Rezertifizierung).“